Ratgeber · Erben, Schenken, Pflege

Freibeträge & Steuerklassen: Wer wie viel steuerfrei erbt

Stand: Juli 2026 – dieser Artikel wird bei Gesetzesänderungen laufend aktualisiert.

Der Staat erbt mit – aber erst oberhalb der Freibeträge. Wie hoch deiner ist, entscheidet allein das Verwandtschaftsverhältnis: zwischen 500.000 € und mageren 20.000 € liegt alles. Wer die Systematik kennt, kann sie gestalten. Wer sie nicht kennt, verschenkt oft sechsstellige Beträge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehepartner: 500.000 € · Kinder: 400.000 € pro Elternteil · Enkel: 200.000 € · Eltern (im Erbfall): 100.000 € · alle übrigen – auch unverheiratete Partner: nur 20.000 €.
  • Die Steuerklasse (I–III) bestimmt zusätzlich den Steuersatz: von 7 % bis zu 50 % auf den Betrag oberhalb des Freibetrags.
  • Der Freibetrag gilt pro Person und Richtung: Ein Kind kann von Mutter und Vater je 400.000 € steuerfrei erhalten.
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre werden mit dem Erbe zusammengerechnet – der Freibetrag steht nicht doppelt zur Verfügung.
  • Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert – bei heutigen Immobilienwerten sind sie schneller überschritten, als viele denken.

Die Freibeträge im Überblick

Wer erbtFreibetragSteuerklasse
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner500.000 €I
Kinder, Stief- und Adoptivkinder400.000 € (je Elternteil)I
Enkel (Eltern verstorben)400.000 €I
Enkel (Eltern leben)200.000 €I
Eltern & Großeltern (im Erbfall)100.000 €I
Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene Partner20.000 €II
Alle übrigen – auch unverheiratete Lebenspartner und Freunde20.000 €III

Auf den Betrag oberhalb des Freibetrags wird dann der Steuersatz der jeweiligen Klasse angewendet: In Klasse I steigt er je nach Höhe von 7 % bis 30 %, in Klasse II von 15 % bis 43 %, in Klasse III von 30 % bis 50 %. Gleicher Freibetrag heißt also nicht gleiche Steuer: Die Nichte (Klasse II) zahlt auf denselben Betrag deutlich weniger als der nicht verwandte Lebensgefährte (Klasse III).

Der Weckruf für unverheiratete Paare: Ohne Trauschein gibt es kein gesetzliches Erbrecht, nur 20.000 € Freibetrag und die höchste Steuerklasse. Erbt der Partner ein gemeinsames Haus im Wert von 400.000 € (hälftig also 200.000 €), werden auf 180.000 € bis zu 30 % fällig – Zehntausende Euro, die ein Ehepaar nicht zahlen würde. Rein steuerlich betrachtet ist die Heirat die wirksamste „Gestaltung" überhaupt; wer sie nicht will, braucht Testament plus kluge Vertragsgestaltung – etwa über richtig gestaltete Lebensversicherungen.

Drei Regeln, die kaum jemand kennt – und die viel Geld wert sind

1. Der Freibetrag gilt je Elternteil – und je Richtung

Ein Kind kann von der Mutter 400.000 € und vom Vater 400.000 € steuerfrei erhalten – zusammen 800.000 €. Deshalb ist es steuerlich oft ungünstig, wenn das gesamte Vermögen erst beim länger lebenden Elternteil gebündelt wird und dann in einem einzigen Erbgang auf die Kinder übergeht – genau das ist die Schwäche des klassischen Berliner Testaments.

2. Zehn Jahre sind die magische Zahl

Der Freibetrag steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung – aber nur bei Schenkungen zu Lebzeiten. Im Erbfall gibt es ihn genau einmal, und Schenkungen der letzten zehn Jahre werden angerechnet: Wer 2020 bereits 200.000 € vom Vater geschenkt bekam und 2026 erbt, hat nur noch 200.000 € Freibetrag übrig. Wie man diese Regel aktiv nutzt, statt von ihr überrascht zu werden, liest du im Ratgeber „Schenken zu Lebzeiten".

3. Neben dem persönlichen Freibetrag gibt es Zusatz-Freibeträge

Versorgungsfreibetrag für Ehepartner und junge Kinder, Pflegefreibetrag für pflegende Angehörige, Freibeträge für Hausrat und bewegliche Gegenstände, die Bestattungskostenpauschale – zusammen können sie den steuerfreien Betrag erheblich erhöhen. Die komplette Liste findest du im Ratgeber „Die unbekannten Zusatz-Freibeträge".

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Häufige Fragen

Wie viel kann ein Kind insgesamt steuerfrei erben?

400.000 € je Elternteil – von Mutter und Vater zusammen also bis zu 800.000 €. Durch Schenkungen zu Lebzeiten lässt sich dieser Betrag alle zehn Jahre erneut ausschöpfen.

Werden frühere Schenkungen auf den Freibetrag angerechnet?

Ja – alle Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden mit dem Erwerb zusammengerechnet. Erst nach Ablauf von zehn Jahren steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung.

Welchen Freibetrag hat mein unverheirateter Lebensgefährte?

Nur 20.000 € – in der ungünstigsten Steuerklasse III. Ohne Testament erbt er zudem gesetzlich gar nichts. Hier ist aktive Gestaltung besonders wichtig.

Erfährt das Finanzamt überhaupt von meinem Erbe?

Ja. Banken, Versicherungen und Notare sind gesetzlich verpflichtet, Erwerbe zu melden. Zusätzlich müssen Erben den Erwerb in der Regel innerhalb von drei Monaten selbst anzeigen; eine Steuererklärung ist erst nach Aufforderung fällig.

Ändern sich die Freibeträge bald?

Sie sind seit 2009 unverändert, stehen aber politisch immer wieder in der Diskussion – in beide Richtungen. Verlässlich ist nur die aktuelle Rechtslage; genau deshalb halten wir diese Seite aktuell und empfehlen, Gestaltungen nicht auf erhoffte Reformen zu verschieben.

Weiterlesen in diesem Ratgeber

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen – Gesetze und Rechtsprechung ändern sich. Bitte lass deine persönliche Situation vor wichtigen Entscheidungen von einem Steuerberater, Notar oder Fachanwalt prüfen. Stand: Juli 2026.